Beratungshilfe
Sollten Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, bekommen Sie unter Umständen Beratungshilfe. Den hierfür erforderlichen Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht Ihres Wohnortes aus. Dort hilft man Ihnen auch bei der Antragstellung. Den Beratungshilfeschein bringen Sie dann bitte direkt zum Termin in die Kanzlei mit. Es entsteht dann noch eine von Ihnen direkt zu zahlende Beratungshilfegebühr in Höhe von 15 €.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe dient der Deckung der gerichtlichen Kosten sowie der Gebühren des eigenen Anwalts. Die Kosten eines gegnerischen Anwalts sind dagegen nicht gedeckt. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird direkt im Prozess gestellt. Die Antragstellung erfolgt über die Kanzlei. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auf Wunsch für Sie die Anfrage nach der Deckungszusage.
Terminsvertretung
Für Kollegen und Kolleginnen übernehmen wir im Raum Bonn-Koblenz-Köln und Düsseldorf die Vertretung bei Gerichtsterminen. Die Gebührenverteilung erfolgt nach Absprache.