Bernd M. Heinemann

Rechtsanwalt Bernd M. Heinemann

Nach Jurastudium in Saarbrücken und dann in Bonn ließ sich Rechtsanwalt Heinemann unmittelbar nach seinem 2. Staatsexamen 1977 als Rechtsanwalt in Sankt Augustin nieder und gründete die Kanzlei HC Rechtsanwälte. Bereits 1986 qualifizierte er sich als einer der ersten deutschen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Daneben war er jahrelang als Vorstand zahlreicher Vereine, unter anderem als Vizepräsident der „Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e.V.“ tätig.


Werdegang:
Geburtsjahrgang 1947, im Sauerland geboren und in Paderborn/Ostwestfalen aufgewachsen.

1968 Jurastudium in Saarbrücken und ab 1970 in Bonn. Dort 1974 erstes, 1977 zweites Staatsexamen.

Während des Referendariats Anwaltsstation bei dem renommierten, aber leider zu früh verstorbenen Siegburger Rechtsanwalt Wolfgang Malcomess. Dadurch starkes Interesse für den Rechtsanwaltsberuf, daher unmittelbar nach dem Examen 1977 Niederlassung als Rechtsanwalt in St. Augustin.

Zunächst Hauptinteressengebiet Familienrecht, das im Jahr seiner Zulassung grundlegend „renoviert“ wurde. Dazu kam sehr bald das Arbeitsrecht. Bereits 1986 als einer der ersten deutschen Fachanwälte für Arbeitsrecht qualifiziert.

Seit dem Gründungsjahr 1984 ist er Mitglied der „Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e.V.“. Dort war er tätig zunächst als Gründungsredakteur der Vereinszeitschrift „informaciones“, die er schließlich jahrelang als Chefredakteur betreute. 1989 zum Vorstandsmitglied berufen und 1996 in Málaga zum Vizepräsidenten der heute weit über 1000 Mitglieder umfassenden Vereinigung gewählt.

1992/1993 Dozent für Arbeitsrecht an einer Fachhochschule, leitete dann eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Veranstaltungen für Kleinunternehmer und Existenzgründer.

2001- 2010 Schlichter in der Schlichtungsstelle des Bonner Anwaltvereins.


Sprachen:
Deutsch, Englisch, Spanisch.

Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Tarifrecht.

Mitgliedschaften:
– Deutscher Anwaltverein e.V.
– Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V. –  Asociación Hispano-Alemana de Juristas
– Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. DACH – Europäische Anwaltsvereinigung e.V.
– Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
– advounion – Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.

Zulassungen:

Amtsgericht Siegburg, Landgericht Bonn, Oberlandesgericht Köln; tätig an allen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht.

Veröffentlichungen:

Die Mitgliederversammlung als entscheidendes Organ des rechtsfähigen Vereins, in: informaciones – Zeitschrift für deutsch-spanischen Rechtsverkehr 1986, S. 12

Stolperfalle – Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Tennisvereins und der Sorgfalt eines Schiedsrichters, in: Deutsche Tenniszeitung 2003, Heft 12, S. 31

Bibliographie der in deutscher Sprache erschienen Literatur zum spanischen Recht, St. Augustin 1993